Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen
liegen ausschließlich unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Bestellers werden von
uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen
von unseren Geschäftsbedingungen
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Die zu dem Angebot gehörenden Angaben und
Muster sind nur annähernd maßgebend, und zwar
auch dann, wenn sie von der Bestellung oder
schriftlichen oder mündlichen vorherigen Erörterungen
ab weicht. Auch in Bezugnahme auf die
Bestellung gilt ausschließlich der Inhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung.
3. Auftragsbestätigungen
Für Art und Umfang
der Lieferungen ist ausschließlich unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend, und zwar
auch dann, wenn sie von der Bestellung oder
schriftlichen oder mündlichen vorherigen Erörterungen
abweicht. Auch in Bezugnahme auf die
Bestellung gilt ausschließlich der Inhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung.
4. Lieferfristen
Lieferzeiten und Liefertermine.
Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt
sind. Die Lieferfrist läuft nicht während der
Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen,
Streik, Aussperung, Versandstörungen,
Verfügungen nationaler oder europäischer Behörden
und sonstiger von uns nicht zu vertretender
Einflüße auf Herstellung und Versand. Das gleiche
gilt für Betriebs- oder Verkehrsstörungen bei dem
jeweiligen Hersteller-Werk. Wird ein gegebenenfalls
nach dem vorangegangenen Absatz verlängerter
vereinbarter Liefertermin überschritten, ist
der Besteller berechtigt, uns eine angemessene
Nachlieferungsfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung
nicht bis zu Ablauf der Nachlieferungsfrist, kann
der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
muß unverzüglich nach Ablauf der gesetzten
Nachfrist erklärt werden.
5. Abnahme
Hat sich der Besteller verpflichtet,
innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte
Menge abzurufen, bleibt er zur Abnahme und Bezahlung
der nicht abgerufenen Menge auch nach
Ablauf der Frist verpflichtet. Die nicht abgerufene
oder nicht abgenommene Ware lagert auf Gefahr
und Kosten des Bestellers. Wir sind berechtigt,
nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren
Falle können wir entweder ohne Schadensnachweis
10 % des Kaufpreises oder Ersatz des uns tatsächlich
entstandenen Schadens berechnen. Sind Teillieferungen
vereinbart, gilt diese Regelung hinsichtlich
des gesamten Vertrages, wenn der Besteller mit
dem Abruf oder der Abnahme einer Teillieferung
in Verzug ist.
6. Preise
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, geltenunsere Preise frei Werk des Bestellers
und versichert. Wir können die Preisvereinbarung
zeitlich begrenzen. Dies geschieht durch einen
entsprechenden Vermerk auf der Auftragsbestätigung.
Mit Ablauf des vermerkten Zeitpunkts werden
für die noch nicht abgenommenen Mengen
die alten Preise und Zahlungsbedingungen
ungültig. Im übrigen bleibt der Kaufvertrag wirksam.
Wir werden die neuen Preise und Zahlungsbedingungen
unverzüglich bekanntgeben.
7. Zahlungen
Zahlungen sind bar und ohne jeden
Abzug nach Erhalt der Rechnung zu leisten, sofern
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Werden
Teillieferungen nicht fristgerecht bezahlt, können
wir auch von dem ganzen Vertrag zurücktreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des
ganzen Vertrages verlangen. Nach unserer Wahl
können wir die Nichtzahlung der Teillieferung zum
Anlaß nehmen, weitere Teillieferungen nur gegen
Vorkasse zu erbringen. Der Besteller ist nicht berechtigt,
gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen
ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen; er kann gegenüber unseren Forderungen
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum
an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Tilgung aller uns aus Geschäftsverbindungen
mit dem Besteller zustehenden und noch entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung
der von uns gelieferten Ware jederzeit widerruflich
im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
berechtigt. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von
einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung
unserer Rechte muß uns der Besteller unverzüglich
benachrichtigen.
Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware
- gleich in welchem Zustand -, so tritt er hiermit
schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer
Fordungen die ihm aus Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten
an uns ab. Der Besteller ist zum Einzug
der uns abgetretenden Forderungen berechtigt
und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung
nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung
erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf,
wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Der
Besteller hat auf unser Verlangen unverzüglich
schriftlich mitzuteilen, an wen er von uns gelieferte
Gegenstände weiterveräußert hat und welche Forderungen
ihm aus der Veräußerung zustehen.
Außerdem hat er uns für die Geltendmachung der
uns abgetretenden Forderungen erforderlichen
Unterlagen herauszugeben. Wir sind berechtigt,
den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der
Forderungen des Bestellers an uns mitzuteilen und
die Forderungen einzuziehen. Wir verpflichten uns,
das uns zu-stehende Eigentum an den Waren und
an uns abgetretende Forderungen auf Verlangen
des Bestellers an diesen zu übertragen und rückabzutreten,
wenn und soweit deren Wert den Wert
der uns insgesamt zustehenden Forderungen
(einschließlich etwaiger Zinsen und Nebenforderungen)
um 25 % übersteigt.
Gerät der Besteller mit seiner Zahlungspflicht in
Verzug, oder tritt eine wesentliche Verschlechterung
seiner Vermögensverhältnisse ein, oder
verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen,
so wird die gesamte Restschuld sofort
fällig. In diesen Fällen sind wir - unbeschadet unserer
sonstigen Rechte - unter Aufrechterhaltung
des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der
Ware zu verlangen und diese abzuholen.
9. Gewährleistung
Mängelrügen müssen unverzüglich
schriftlich, spätestens innerhalb von 10
Tage nach Wareneingang und bei verborgenen
Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach
Entdeckung des Mangels bei uns eingehen. Bei
Versäumung dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche
nicht mehr geltend gemacht
werden. Wir leisten für erkennbare oder verborgene
Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
innerhalb vo sechs Monaten nach dem
Tage der Ablieferung ausschließlich durch Neulieferung
mangelfreier Ware Gewähr. Der Besteller
hat uns eine angemessene Zeit zur Neulieferung
einzuräumen. Gelingt uns die Neulieferung innerhalb
dieses Zeitraums nicht oder lehnen wir sie
ab,ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist ausschließlich zum Rücktritt berechtigt.
Jede Haftung, gleich aus welchem vertraglichen
oder außervertraglichen Rechtsgrund erlischt,
wenn die gelieferte Ware verändert, verarbeitet,
vermischt, vermengt, verbunden oder unsachgemäß
behandelt wird.
Für Anwendungsratschläge und Rezepturen ist
unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
ausgeschlossen. Im Falle von Mängelrügen sind
wir berechtigt, die Hinzuziehung eines von uns
beauftragten beeidigten Sachverständigen zu verlangen.
Der Besteller wird dem Sachverständigen
die gerügte Ware sowie alle damit zusammenhängenden
Unterlagen zur Einsicht und Besichtigung
zur Verfügung stellen.
10. Auschluß von Schadensersatzansprüchen.
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Bestellers,
insbesondere solche wegen Leistungsverzugs, Unvermögen
oder Unmöglichkeit, wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluß,
wegen fehlgeschlagener oder nicht durchgeführter
Neulieferung oder wegen unerlaubter Handlung,
insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind (Folgeschäden) werden ausgeschlossen,
es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unserer
leitenden Angestellten. Soweit von uns Schadensersatz
verlangt werden kann, sind wir nur verpflichtet,
den Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden
zu ersetzen.
11. Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Beziehungen
zwischen dem Besteller und uns unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Mannheim. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Liefergeschäft - auch im Wechseloder
Scheckprozeß - ist ausschließlich Mannheim,
soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher
Bestimmungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand
begründet ist.